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19. Kongress Arbeitsrecht 2024 in Berlin | HUSS Unternehmensgruppe

19. Kongress Arbeitsrecht 2024 in Berlin

HUSS-MEDIEN GmbH
01.11.2023
Im Fokus: Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis
Anschrift Name: 
HUSS-MEDIEN GmbH
Name: 
Torsten Ernst
Anschrift Strasse: 
Am Friedrichshain 22
Anschrift PLZ Ort: 
10407 Berlin
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HUSS-MEDIEN GmbH
 
01.11.2023

19. Kongress Arbeitsrecht 2024 in Berlin

Im Fokus: Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis
Am 12. und 13. März 2024 findet im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Herzen Berlins der 19. Kongress Arbeitsrecht statt. Von hier wird die Veranstaltung begleitend via Livestream für alle Online-Kongressteilnehmenden übertragen, die nicht vor Ort sein können.

Berlin, 1. November 2023 - Unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veranstalten die GDA Kommunikation und die Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ der HUSS-MEDIEN GmbH bereits im 19. Jahr den Kongress Arbeitsrecht. Andreas Krabel, Chefredakteur, Arbeit und Arbeitsrecht sowie Roland Wolf, Geschäftsführer und Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, BDA, übernehmen die Moderation. Traditionell wird Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger ein Grußwort an die Teilnehmer richten, und so die ersten Impulse für die zweitägige Veranstaltung geben.

Getreu dem Motto: „Aus der Praxis für die Praxis“ berichten die Arbeitsrechtsexperten und -expertinnen aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit, den Verbänden und Universitäten. 2024 ist zudem der Vizepräsident des BAG, Dr. Rüdiger Linck zu Gast. Er referiert über die aktuellen Entwicklungen im Vergütungsrecht und steht für eine anschließende Diskussion mit den Teilnehmenden zur Verfügung. Was kann die Arbeitsrechtspraxis vom BMAS für das Jahr 2024 erwarten? Wie sieht die Agenda aus dem Hause Hubertus Heil aus? Abteilungsleiter Jörn Böttcher gibt Einblicke in das anstehende Programm.

Daneben folgt der Kongress den weiteren aktuellen Dauerbrennern aus der Praxis u. a. mit den folgenden Themen:

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
  • KI im Arbeitsverhältnis,
  • Entgelttransparenzrichtlinie,
  • ESG,
  • Arbeitskräftezuwanderung,
  • Beschäftigtendatenschutz sowie
  • flexible Arbeitsbedingungen.

Veranstaltungsort ist das Steigenberger Hotel am Kanzleramt in 10557 Berlin, Ella-Trebe-Straße 5. Besucher und Besucherinnen können zwischen Präsenz- und der Onlineteilnahme wählen. Im Nachgang der Veranstaltung wird den Teilnehmenden auf Wunsch eine Bescheinigung i. S. d. § 15 FAO ausgestellt.

Alle weiteren Informationen sowie das vollständige Programm werden unter www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html zur Verfügung gestellt.

 
 

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