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Führen in Teilzeit – vom Exotenstatus zum „must-have“ für Arbeitgeber
Modernes Personalmanagement erfordert auch im Führungskräftebereich einen flexiblen Umgang mit Arbeitszeit. In der August-Ausgabe des Fachmagazins AuA – Arbeit und Arbeitsrecht werfen Prof. Karlshaus und Prof. Kaehler einen Blick auf denkbare Teilzeitführungsmodelle und erläutern Vor- und Nachteile sowie den Nutzen für Unternehmen.
Führen in Teilzeit ist zwar kein neues Thema – jedoch hat es immer noch einen Exotenstatus in Deutschland. Im Vergleich zur Teilzeitquote in der Belegschaft, erscheint der Anteil von Teilzeitführungskräften vergleichsweise gering. Dies mag seine Gründe haben – muss aber kei-neswegs so bleiben, wägt man Risiken und Nutzen solcher Arbeitszeitmodelle im Führungskräf-tesegment ab. Gerade vor dem Hintergrund der Frauenförderungsdiskussion sowie den Entwicklungen im Bereich digitaler Technologien oder neuen gesellschaftlichen Wertvorstellungen, gehen die Professoren für Personalmanagement Anja Karlshaus und Boris Kaehler davon aus, dass Teilzeitführungsmodelle zukünftig stark an Akzeptanz gewinnen und sich weiter verbreiten werden. Die branchenübergreifend dringend benötigten Fachkräfte – insbesondere gut ausgebildete Frauen, ältere Mitarbeiter sowie Vertreter der Generationen Y und Z – stellen selbstbewusst Forderungen hinsichtlich ihrer Work-Life-Balance. Um sie ins Boot zu holen, muss man auf ihre Bedürfnisse reagieren.
Der Nutzen von Teilzeitführung für Unternehmen liegt auf der Hand: So steigt etwa die Arbeitgeberattraktivität nach innen und außen, hochqualifizierte Mitarbeiter können nach der Rückkehr aus der Elternzeit besser gebunden werden und durch höhere Motivation, Zufriedenheit, Kreativität und Identifikation kann die Leistung optimiert werden. Nicht zu verachten ist auch eine Kosteneinsparung durch konsequentes Delegieren. Die Autoren geben einen Einblick in ihre Konzepte für die erfolgreiche Umsetzung von Teilzeitführungsmodellen.
Und so fällt das Fazit der Autoren wenig überraschend aus: „Teilzeitführung darf als wirtschaftlich sinnvoll, gesellschaftlich erwünscht und politisch gefördert gelten. Gerade die zuletzt „neu entdeckten“ Zielgruppen auf den Arbeitsmarkt veranlassen viele Arbeitgeber zum Umdenken.“ In diesem Sinne kann man den Verantwortlichen nur zurufen: Packen Sie es an und seien Sie Vorreiter auf diesem Gebiet.
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Titelbild Arbeit und Arbeitsrecht 08/2017 | 143.35 KB |