"Gastronomie" erwirkt Einstweilige Verfügung gegen "Marktplatz Hotel"
"Gesamtmarktstudie Hotellerie und Gastronomie 2005" nicht repräsentativ
Berlin. 03.01.2006. Wegen falscher Behauptungen in der Gesamtmarktstudie Hotellerie und Gastronomie 2005 und methodischer Fehler bei der Erhebung erwirkte das Unternehmermagazin "Gastronomie" aus dem Verlag HUSS-MEDIEN in Berlin beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Scheeßeler Marktplatz Hotel GmbH. Diese hatte die Studie in Kooperation mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, dem Hotelverband Deutschland IHA sowie einzelnen Fachpublikationen durchgeführt. Die Münchener Richter untersagten den Marktforschern unter anderem die Bezeichnung der Studie als "repräsentativen Marktreport zur Fachmediennutzung". Sollte die Marktplatz Hotel GmbH gegen die einstweilige Verfügung des Gerichts verstoßen, droht ihrem Geschäftsführer Rolf Schmidt ein Ordnungsgeld "bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten".
Vor allem die irreführenden Angaben der Studie über die Zeitschrift "Gastronomie" könne man nicht akzeptieren, kommentiert Erich Hensler, Geschäftsführer der HUSS-MEDIEN GmbH in Berlin, den richterlichen Beschluss. "Das Unternehmer-Magazin Gastronomie ist IVW-geprüft und erscheint seit 36 Jahren auf dem Markt. Der Titel hat im 3. Quartal dieses Jahres eine verbreitete Auflage von 20.275 Exemplaren und wird von 6.629 Einzelabonnenten gekauft. Die Fachzeitschrift "Gastronomie" muss sich deshalb die böswillige Verbreitung falscher Behauptungen und die Irreführung von Lesern und Anzeigenkunden von sogenannten Marktforschern nicht gefallen lassen, denen sie die Unterstützung verweigert hat", so Hensler. Der Berliner Verlag hatte zuvor das Kooperationsangebot der Marktplatz Hotel zurückgewiesen, wonach die Zeitschrift "Gastronomie" die Fragebögen der Studie kostenlos ihren Heften hätte beilegen und die Studie redaktionell begleiten sowie auf Provisionsbasis hätte verkaufen sollen. "Unseren Vorwurf der fehlenden Neutralität und Objektivität sowie methodischer Fehler in der Erhebung, haben die Richter offensichtlich geteilt," stellt Hensler zufrieden fest.
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